Haus- und BadeordnungHaus- und Badeordnung

I. Allgemeines

1.) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Celler Badelandes und seiner Einrichtun-gen.

2.) Die Hausordnung ist für alle Gäste, Besucher und sonstige Benutzer
(nachfolgend insgesamt „die Besucher") verbindlich. Mit dem Lösen des Eintritt-Chips des Celler Badelandes erkennt jeder Besucher diese Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anord-nungen an.

3.) Sämtliche Einrichtungen des Celler Badelandes sind pfleglich und sorgsam
zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigungen haftet der Besucher für den daraus resultierenden Schaden.

4.) Die Besucher des Celler Badelandes haben alles zu unterlassen, was dem Zweck der Aufrechterhaltung der Sicher-heit, Ordnung, Sauberkeit oder des ord-nungsgemäßen Betriebsablaufes zuwider-läuft.

5.) Das Rauchen ist im Celler Badeland außer in den dafür ausdrücklich ausgewie-senen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet. Speisen und Getränke, welche im Celler Badeland erworben wurden, dürfen nur im Bistro eingenommen wer-den. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

6.) Zerbrechliche Behältnisse aus Glas, Keramik o.ä. dürfen nicht in den
Umkleide-, Sanitär- und/oder Badebereich mitgenommen werden.

7.) Die Geschäftsführung der Stadtwerke und die Mitarbeiter der Badverwaltung des Celler Badelandes üben allen Besuchern gegenüber das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd von der Benutzung des Celler Badelandes bzw. dem Aufenthalt im Celler Badeland ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

8.) Wünsche, Anregungen und Beschwer-den werden von den Mitarbeitern der Badverwaltung gerne entgegengenom-men.

9.) Fundsachen sind möglichst an der Kasse abzugeben. Sie werden bis zu
6 Wochen im Haus gelagert. Nach Ablauf der Frist wird über die Fundsachen nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

10.) Den Besuchern ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte innerhalb des Celler Badelandes zu benutzen. Ebenso ist es nicht gestattet, innerhalb des Badelandes Bildaufzeichnungen von Personen ohne deren Einverständnis zu machen, insbe-sondere diese zu filmen und/oder zu fotografieren.


II. Öffnungszeiten und Zutritt

1.) Die Öffnungs- und Benutzungszeiten werden durch einen gesonderten Aushang bekannt gegeben.

2.) Die Badverwaltung kann die Benutzung des Celler Badelandes oder Teilen davon aus betriebstechnischen Gründen jederzeit einschränken, ohne zu einer Minderung des Eintrittsgeldes verpflichtet zu sein.

3.) Von der Benutzung des Celler Bade-landes und seinen Einrichtungen sind ausdrücklich ausgeschlossen:
a) Personen, die unter Einfluss
berauschender Mittel stehen.
b) Personen, die Tiere mit sich führen.
c) Personen, die unter ansteckenden oder anstoßerregenden Krankheiten leiden.

4.) Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen und solchen, die sich nicht ohne fremde Hilfe sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, sowie geistig Behinderten, Blinden und Kindern unter 7 Jahren sind die Benutzung und der Aufenthalt im Celler Badeland und dessen Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen, erwachsenen Pflege-/Betreuungs- oder Aufsichtsperson gestat-tet.

5.) Die Nutzung der Solarien ist für Perso-nen unter 18 Jahren nicht gestattet (gem. § 4 Gesetz zum Schutz vor nichtionisie-render Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)).

6.) Im Falle des Verstoßes gegen die Regelungen in Ziffer 3.), 4.) oder 5.) ist die Badleitung berechtigt, zum Schutze der jeweiligen Person oder zum Schutze der übrigen Besucher des Celler Badelandes von ihrem Hausrecht Gebrauch zu
machen und diese Person aufzufordern, das Celler Badeland unverzüglich zu verlassen. Eine Rückvergütung des Eintrittsgeldes findet hierbei nicht statt.

7.) Jeder Besucher muss im Besitz eines gültigen Eintritts-Chips für das Celler Badeland sein. Bei Verlust des Eintritts-Chips ist ein Betrag von EUR 7,00 zu hinterlegen, der bei Auffindung - noch am selben Tag - zurückerstattet wird. Bei Nichtauffinden des Eintritts-Chips verfällt dieser Betrag.

8.) Gelöste Eintritts-Chips werden nicht erstattet, sie gelten nur jeweils am Tag der Lösung. Entgelte und Gebühren werden nicht zurückerstattet. Für verlorene Ein-tritts-Chips wird kein Ersatz geleistet.

III. Haftung

1.) Die Benutzung des Celler Badelandes und dessen Nebeneinrichtungen durch die Besucher geschieht auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Bad-verwaltung, das Celler Badeland und seine Nebeneinrichtungen in einem verkehrssi-cheren Zustand zu erhalten. Bei höherer Gewalt und von Besuchern selbst verur-sachten Unfällen haften die Stadtwerke nicht.


IV. Haftungsausschluss

Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die Stadtwerke nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen ist die Haftung der Stadtwerke, ihrer Mitarbeiter und den Mitarbeitern der Badeverwaltung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

V. Besondere Bestimmungen

1.) Die Verweildauer einschl. Aus- und Ankleiden richtet sich nach dem vom Besucher selbst gewählten Eintrittstarif, der durch gesonderten Aushang bekannt gemacht ist. Bei der Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend dem gesonderten Aushang eine Nachzah-lungspflicht. Die Verweildauer beginnt mit dem Eintritt in das Celler Badeland durch den Eingangsbereich und endet mit dem Verlassen des Celler Badelandes durch den Ausgang.

2.) Die Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außer-halb der Duschräume ist nicht gestattet.

3.) Barfußgänge, Duschräume und der Therapiebereich dürfen nicht mit Straßen-schuhen betreten werden.

Der Aufenthalt im Nassbereich des Celler Badelandes ist nur in üblicher Badeklei-dung gestattet.

4.) Die Wasserflächen dürfen nur über die hierfür vorgesehenen Zu- und Abgänge (Treppen) betreten bzw. verlassen wer-den. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen ist nicht gestattet.

5.) Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zum Springen frei gegeben ist, entscheidet der zuständige Mitarbeiter der Badeverwaltung. Das Unterschwimmen des Springbereichs ist bei Freigabe der Sprunganlage untersagt.

6.) Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden. Im Celler Badeland dürfen eigene Bade- bzw. Aufgussessenzen nicht ver-wendet werden. In den Badebereichen ist Ruhe zu bewahren.

7.) Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonder-veranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

Stadtwerke Celle GmbH
Magnusstraße 2
29221 Celle
Tel. (0 51 41) 9 51 93 - 0
Fax (0 51 41) 9 51 93 - 19


 
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